B. von Ahn

Elisabeth-Anna-Str. 25

26486 Wangerooge

Tel.: 0 44 69 - 1701

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AGB pdf

1. Mietvertrag:

Der Mietvertrag wird durch die "Vermietung v. Appartements B. v. Ahn" (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter für die Dauer der vereinbarten Mietzeit abgeschlossen. Das Mietverhältnis erstreckt sich auf die in den Angeboten enthaltenen Leistungen. Der Mietvertrag erstreckt sich auf die jeweils im Mietvertrag angegebenen volljährigen Personen, die als Mietergemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages haften. Das Mietobjekt darf nur im vertraglichen Umfang genutzt werden. Die vereinbarte Personenzahl darf nicht überschritten werden. Kleinkinder gelten auch als Personen. Hier sind im beschränkten Maße Überschreitungen möglich, müssen jedoch vorher mit dem Vermieter abgestimmt werden. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung ist der Vermieter berechtigt, fristlos vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß dadurch eine Erstattungspflicht gegenüber dem Mieter entsteht. Nebenkosten wie Heizung, Strom u. Wasser sind im Mietpreis enthalten, es sei denn, daß in der Preisliste abweichende Angaben gemacht werden. Geheizt wird nur während der Heizperiode. Zusätzliche Leistungen wie in den Angeboten angegeben, müssen vor Ort im Büro des Vermieters bezahlt werden. Die Appartements sind mit Bettwäsche und Handtüchern ausgestattet. Kurbeitrag, Gepäcktransfer, Reinigung etc. sind nicht im Mietpreis enthalten.

2. Zahlung:

Bei Abschluß des Vertrages sind 50 % der vertraglichen Miete zur Zahlung fällig.
Die übrige Summe 14 Tage vor Urlaubsantritt.

Volksbank Wangerooge
IBAN DE80 2826 2254 6010 3490 28
BIC GENODEF1JEV

oder

Landessparkasse zu Oldenburg
IBAN DE49 2805 0100 0001 4372 92
BIC SLZODE22XXX

(Nur nach ausdrücklicher Absprache kann die übrige Summe in den ersten 2 Urlaubstagen im Büro bezahlt werden.)

3. Rücktritt:

Der Reisende kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt früher als 90 Tage vor Reisebeginn, so ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 Euro zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt innerhalb der 90 Tage, sind 80 % der Miete zu zahlen. Maßgebend ist jeweils das Eingangsdatum beim Vermieter. Der Mieter kann nur Minderung dieser Verpflichtung fordern, wenn es dem Vermieter gelingt, eine neue Vermietung vorzunehmen. Anrechenbar ist dann der erzielte Mietpreis abzügl. 30 %. In jedem Fall ist der Mieter berechtigt, geeignete Ersatzmieter zu stellen. Diese müssen sich unter Einhaltung der vorgenannten Fristen schriftlich zur Übernahme aller Rechte u. Pflichten aus dem bestehenden Mietvertrag verpflichten. Der Vermieter ist berechtigt vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn höhere Umstände wie Krieg, Streik, Brand, Hochwasser, Naturkatastrophen usw. die Durchführung des Mietvertrages unmöglich oder unzumutbar machen. In dem Fall wird die Miete erstattet und darüber hinausgehender Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden. Bei Mängeln der Mietsache oder bei wesentlichen Abweichungen der Mietsache vom Angebot kann der Mieter Abhilfe verlangen. Dieses Abhilfeverlangen ist binnen 24 Stunden nach Bezug der Wohnung an den Vermieter zu richten. Bei Nichteinhaltung der Frist ist der Mieter nicht zur Minderung berechtigt und hat auch keinen Schadensersatzanspruch. Dem Vermieter ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Läßt sich der Mangel an dem gemieteten Objekt nicht kurzfristig beseitigen, so ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter ein im Preis gleichwertiges Ersatzobjekt zu stellen.

4. Haftung:

Der Vermieter haftet nicht und in keiner Form für das eingebrachte Gut des Mieters und auch nicht für Sach- und Personenschäden, die der Mieter und deren Kinder durch Benutzung der Mietsachen erleiden oder verursachen. Der Vermieter haftet nicht für die Folgen von Naturereignissen und höherer Gewalt. Für die Benutzung von Extras außerhalb der Wohnungen - wie Sauna, Balkon und dergleichen Dinge mehr, kann keine Gewähr übernommen werden und das Nichtfunktionieren oder Nichtbenutzen berechtigt nicht zu Schadensersatzansprüchen oder Minderung.

5. Pflichten der Mieter:

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln und sie nur vertragsgemäß in Gebrauch zu nehmen. Für N i c h t ei n h a lt u n g dieser Bedingungen haften alle volljährigen Mieter gemeinsam und Eltern für ihre Kinder. In allen Appartements ist das Rauchen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns vor eine zusätzliche Reinigungsgebühr i.H.v. 250,- Euro zu berechnen. Der Vermieter ist berechtigt bei Schlüsselübergabe eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % der Mietsumme, mindestens jedoch 100 Euro zu verlangen. Diese Sicherheitsleistung wird am Mietende und bei Rückgabe der Schlüssel erstattet, wenn sich keine Beanstandungen ergeben. Der Mieter verpflichtet sich, evtl. angerichtete Schäden sofort zu melden. Bei verspäteter Mitteilung hat der Vermieter das Recht Folgeschäden geltend zu machen, wenn der Nachfolgemieter aufgrund entstandener Schäden Minderung oder Schadensersatz in Anspruch nimmt. Beschwerden oder Unstimmigkeiten müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Übernahme der Wohnung mündlich und schriftlich dem Vermieter gemeldet werden. Spätere Beanstandungen und Rückzahlungsansprüche können nicht mehr angenommen werden. Der Mieter hat die Mietsache ordnungsgemäß und besenrein zu verlassen. Mülleimer und Papierkörbe sind zu leeren, sowie das Geschirr gespült in die Schränke zu setzen. Der Kühlschrank ist abzutauen. Die Schlußreinigung ist obligatorisch und wird von der einweisenden Person zu den im Angebot genannten Bedingungen durchgeführt. Am Ende des Mietvertrages ist das Appartement bis 10 Uhr in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Für Schäden am Inventar, die vom Vermieter festgestellt werden, haftet der Mieter, sofern es sich nicht um normalen Verschleiß handelt.

6. Preisänderungen:

Der Vermieter ist zu Preisänderungen nur berechtigt, wenn zwischen Vertragsabschluß und Antritt mehr als 4 Monate liegen. Preiserhöhungen sind zulässig als Folge behördlicher Anordnungen. Preiserhöhungen der öffentlichen Versorgungsbetriebe und bei Änderungen des Mwst.-Satzes. Bei Preiserhöhungen steht dem Mieter ein Rücktrittsrecht zu. Dieses Recht muß innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Mitteilung über Preiserhöhungen beim Vermieter per Einschreiben geltend gemacht werden. Im Fall eines Rücktritts wegen Preiserhöhung fällt eine Stornogebühr in Höhe von 50 Euro an.

7. Haustiere:

Haustiere sind nicht erwünscht.

8. Allgemeine Bestimmungen:

Die Angebote sind sorgfältig zusammengestellt und bearbeitet worden. Dennoch muß eine Berichtigung von Fehlern vorbehalten bleiben. Für alle darüber hinausgehenden Auskünfte und Beschreibungen kann keine Gewähr übernommen werden. Für die Angaben von Daten, App. Nr., Mietdauer, Preise usw. gelten die Angaben auf der Buchungsbestätigung und Rechnung. Sollten die Angaben abweichen, so ist dem Vermieter innerhalb von 7 Tagen hierüber Mitteilung zu machen. Der Mieter haftet für den übergebenen Schlüssel und ist bei Verlust zur Übernahme der entstehenden Kosten verpflichtet. Ist der übergebene Schlüssel Bestandteil einer Schließanlage, so können sich die entstehenden Kosten erhöhen. Nutzungseinschränkungen, die aufgrund technischer Defekte entstehen, berechtigen nicht zur Mietminderung oder Schadensersatz. Der Vermieter verpflichtet sich je nach Möglichkeit zu umgehender Mängelbeseitigung. Gutschriften für verspätete Anreisen oder verfrühte Abreisen können nicht erteilt werden. Dies ist auch dann nicht möglich, wenn diese Terminänderungen durch eine Umbuchung entstehen. Alle Angebote beziehen sich jeweils auf den Sachstand zum Zeitpunkt der Angebotserteilung. Nachträglich eintretende Veränderungen, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, begründen keine Ansprüche gegen den Vermieter. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge. Die einzelne unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem ursprünglich gewünschten wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt. Der Mietvertrag kommt zustande durch Buchung (mündlich, fernmündlich oder schriftlich per Brief, e-mail oder Fax) einerseits und Buchungsbestätigung andererseits. Bestandteile dieses Mietvertrages sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Buchung, Buchungsbestätigung und Rechnung. Der Mieter kann Rechte aus diesem vom Vermieter bestätigten Mietvertrag erst herleiten, wenn die vertraglich fälligen Zahlungen geleistet und beim Vermieter eingegangen sind. Gerichtsstand ist Jever. Der Mieter erkennt ausdrücklich an, daß in den Appartements und im Haus aushängende Hausordnungen ergänzender Bestandteil der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.